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DER SPIEGEL Abo Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Abonnementverträge (Lieferungen periodischer Druckwerke bzw. periodisch aktualisierte digitale Angebote), für Zeitzugangsverträge (z.B. Wochen-, Mehrwochen- bzw. Monats-, Mehrmonats- oder Jahrespass für vorhandene kostenpflichtige Inhalte) sowie Einzelverkäufe digitaler Inhalte der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Die ausschließlich für die digitalen Angebote maßgeblichen Regelungen finden sich auf der zweiten Seite, die wir aus Umweltschutzgründen nur digital übermitteln.

Vertragspartner des Kunden ist die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Ericusspitze 1, 20457 Hamburg. Vertretungsberechtigter: Thomas Hass; Sitz und Registergericht: Hamburg HRA 61 755 (nachfolgend: SPIEGEL).

2. Bestellung und Vertragsschluss

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, das der SPIEGEL annehmen kann. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der SPIEGEL kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesen Fällen entfällt auch der Anspruch auf die Prämie. Der Vertrag kommt frühestens mit Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Erhalt des bzw. dem Zugang zum bestellten Produkt.

3. Bezug von Print-Produkten

a. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Auslandslieferungen auf Anfrage unter aboservice@spiegel.de . Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Forderungen des SPIEGEL gegen den Kunden auf diesen über.

b. Lieferunterbrechung

Die Lieferung von Print-Produkten kann aufgrund von Urlaub, Krankheit, Auslandsaufenthalt oder anderen vergleichbaren Abwesenheiten unterbrochen werden. Eine Unterbrechung ist für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.

4. Nutzungsrechte

Sämtliche Inhalte der Produkte des SPIEGEL sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne gesonderte Zustimmung des SPIEGEL nur zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen bzw. nicht-gewerblichen Zwecken genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte, insbesondere jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentlich Zugänglichmachung etc. zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken, als auch eine Speicherung in Datenbanksystemen oder eine Nutzung innerhalb von Präsentationen im gewerblichen Betrieb, eine Veröffentlichung im Inter- oder Intranet sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an Dritte, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des SPIEGEL. Der SPIEGEL ist zur Wahrung seiner Rechte berechtigt, digitale Inhalte mit unsichtbaren Wasserzeichen zu signieren.

Bei einer Nutzung der Inhalte entgegen den vorstehenden Bestimmungen ist der SPIEGEL berechtigt, den Kunden für alle Folgen, einschließlich sämtlicher Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche Dritter, die dem SPIEGEL gegenüber geltend gemacht werden sowie auf Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Der SPIEGEL ist zudem berechtigt, Verträge fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Zahlung und Zahlungsbeitreibung

Der Bezugspreis ist entsprechend dem vereinbarten Zahlungsrhythmus unmittelbar nach Zugang der Rechnung im Voraus fällig. Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse bei Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm die Rechnung unter seiner genannten E-Mail-Adresse zugesendet wird.

Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Termin, gerät der Kunde nach § 286 Abs.3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto des Bestellers aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, scheitert. Für jede Mahnung durch den SPIEGEL nach Verzugseintritt hat der Besteller eine Mahngebühr in Höhe von 3,- € an den SPIEGEL zu zahlen. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Besteller frei.

6. Anpassung des Bezugspreises

Die angegebenen Bezugspreise gelten grundsätzlich nur für eine Zustellung in Deutschland, für Auslandsabonnements können höhere Preise gelten. Der SPIEGEL ist berechtigt, den Bezugspreis anzupassen. Die Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgt in den jeweiligen Produkten und/oder auf der Website des SPIEGEL unter www.spiegel.de. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem SPIEGEL innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen.

Bei rabattierten Abonnements ist der Nachweis des Rabattgrundes, zum Beispiel einer aktuellen Studienbescheinigung erforderlich. Diese ist dem Verlag als .tif, .jpg oder .pdf-Datei an aboservice@spiegel.de  zuzusenden. Für einen Weiterbezug des Abos zu den rabattierten Konditionen benötigt der Verlag ggf. unaufgefordert aktualisierte Nachweise, etwa jedes Semester eine gültige Bescheinigung. Andernfalls läuft das Abo zum jeweils gültigen regulären Preis weiter.

Der für Digital-Upgrades zum Heft gewährte Rabatt setzt ein aktives und bezahltes Print-Abo des gleichen Titels voraus. Entfällt eine der Voraussetzungen oder wird das Print-Abo gekündigt, entfällt der Rabatt und das Digital-Upgrade läuft zum jeweils gültigen regulären Preis des nicht rabattierten Digital-Abos weiter.

7. Prämien

a. Sachprämien

Angebote mit Sachprämien gelten nur, solange der Vorrat reicht und grundsätzlich nur für eine Prämienlieferung in Deutschland. Der SPIEGEL behält sich vor, angemessene Ersatzartikel zu liefern.

b. Leser-werben-Leser / Freundschaftswerbung

Bei Freundschaftswerbung bzw. Leser-werben-Leser-Angeboten entsteht der Anspruch auf den Prämienversand erst mit Zahlung der Bezugsgebühren für den Zeitraum des Mindestbezuges durch den neuen Abonnenten. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzug des neuen Abonnenten ist die nicht benutzte Prämie oder der Prämienwert durch den Werber zurückzugewähren. Reklamierte Prämien sind dem SPIEGEL auf Kosten des Werbers zurückzugewähren, es sei denn, der SPIEGEL verzichtet aus Kulanz auf die Kosten der Rücksendung.

8. Beendigung des Vertrages

Befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ansonsten laufen Abonnements auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer gekündigt werden und sofern in den Lieferbedingungen nicht andere Konditionen angegeben sind. Die Kündigung ist an DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg zu richten (gern auch telefonisch unter 040 3007-2700 oder per E-Mail aboservice@spiegel.de ).

Abonnementverträge verlängern sich in der Regel automatisch auf unbestimmte Zeit, wobei der Kunde sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann. Für bereits bezahlte Bezugszeiten wird das Abonnement nach nicht über das Online-Kündigungsformular erklärter Kündigung weiter geliefert, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine sofortige Beendigung und anteilige Rückerstattung der Zahlung.

Online-Zeitzugänge verlängern sich je nach in den Lieferbedingungen konkretisiertem Angebot um einen Nutzungszeitraum von insb. vier Wochen (z. B. SPIEGEL+ mit oder ohne »Werbefrei lesen« ab 27. Juni 2023 bzw. einem Monat (z.B. SPIEGEL+ mit oder ohne »Werbefrei lesen« bis 26. Juni 2023 und können jederzeit unter der Einhaltung einer Frist von 24 Stunden vor Ablauf der aktuellen Periode gekündigt werden. Eine Rückerstattung der Zeitzugangspreise findet nicht statt.

9. Daten und Datenschutz

Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich, dem SPIEGEL Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen (online: www.spiegel.de/abo-verwalten oder per Telefon: 040 3007-2700). Änderungen der Lieferadresse sind mindestens vier Wochen vorher mitzuteilen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Postdienstleister (z. B. die Deutsche Post AG) etwaige Adressänderungen des Kunden an den SPIEGEL mitteilen. Insbesondere für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt der SPIEGEL keine Haftung.

Der SPIEGEL berücksichtigt bei der Datenverarbeitung und -nutzung stets die schutzwürdigen Belange seiner Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der SPIEGEL verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten entsprechend Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO zur Vertragsabwicklung und gibt diese hierfür erforderlichenfalls auch an Dienstleister weiter (z. B. Datenerfasser, Auslieferer). Sofern für ausgewählte Maßnahmen Bonitätsprüfungen erforderlich sind, erfolgt ggf. ein Datenaustausch mit entsprechenden Dienstleistern. Dabei werden die berechtigten Interessen der betroffenen Person gewahrt, es besteht das Recht auf Auskunft zur Logik der Entscheidung, Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist insbesondere zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus verarbeitet und nutzt der SPIEGEL die personenbezogenen Daten seiner Kunden entsprechend Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO für eigene Werbung und Marktforschung sowie ggf. für Marketingzwecke Dritter. Dritten werden personenbezogene Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden ausschließlich für postalische Werbezwecke (keine E-Mail- oder Telefonwerbung) und selbstverständlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen übermittelt.

Der Kunde kann der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) sowie der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder Marktforschung jederzeit durch eine kurze Mitteilung an den SPIEGEL widersprechen (Telefon: 040 3007-2700; per E-Mail: aboservice@spiegel.de ; postalisch an die oben genannte Adresse). Ein etwaiger Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Dazu kann der Kunde jederzeit Auskunft zu den und Berichtigung der zu ihm gespeicherten Daten verlangen, ggf. auch Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Sperrung der Daten sowie Übertragung an ihn. Der Datenschutzbeauftragte kann durch Schreiben an die SPIEGEL-Gruppe, Kennwort Datenschutz, Ericusspitze 1, 20459 Hamburg oder per E-Mail an datenschutz@spiegelgruppe.de  erreicht werden. Kommen wir Ihrem Begehren nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen oder unzureichend nach, können Sie sich bei den zuständigen Aufsichtsbehörden beschweren. Zuständig ist »Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit« .

Für die Nutzung unserer digitalen Angebote gelten ergänzende Datenschutzbedingungen (www.spiegel.de/datenschutz-spiegel).

10. Widerrufsrecht für Abonnements

Sie haben das Recht, Abonnementverträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Ihnen die erste Ausgabe zum Abruf bereitgestellt wurde oder an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg; Fax: 040 3007-3070; E-Mail: aboservice@spiegel.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Für die sofort nutzbaren Zeitzugänge und Einzelkäufe besteht kein Widerrufsrecht.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie einen Abonnementvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren und Prämien unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an DER SPIEGEL, Abonnentenservice, 20637 Hamburg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren / Prämien nur aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

12. Schlussbestimmungen

Der SPIEGEL behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements jederzeit zu ändern. Erhebliche Änderungen wie zum Beispiel Preisanpassungen kündigen wir an, so dass der Kunde ggf. von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem SPIEGEL und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

Zusätzliche Bedingungen für digitale Angebote und Abonnements

Ergänzend zu den für alle Produkte geltenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für digitale Angebote auch folgende Regelungen:

13. Bereitstellung digitaler Produkte

Die Bereitstellung von Digital-Produkten erfolgt derzeit über die Website des SPIEGEL unter www.spiegel.de als auch über vom SPIEGEL angebotene Apps der Plattformen Android und iOS. Dem SPIEGEL steht es frei, Apps einzustellen sowie einzelne Inhalte jederzeit aus dem Angebot zu entfernen oder nachträglich zu ändern. Für die Nutzung sämtlicher Digital-Angebote gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (www.spiegel.de/nutzungsbedingungen).

Mit dem Abschluss digitaler Zeitzugangsverträge (zum Beispiel SPIEGEL+) erhalten Kunden unbegrenzten Zugriff auf alle SPIEGEL+- Inhalte, unabhängig vom Veröffentlichungszeitpunkt. Bei Einzelverkäufen digitaler Inhalte und periodisch aktualisierten digitalen Angeboten sichert der SPIEGEL die Abrufmöglichkeit für den Zeitraum von einem Jahr nach Erscheinen der jeweiligen Ausgabe des erworbenen digitalen Inhalts zu. Nach Ablauf der Jahresfrist ist der SPIEGEL nicht mehr verpflichtet, dem Nutzer das Herunterladen des erworbenen digitalen Inhalts zu ermöglichen.

14. Zugangssicherung

Der Zugang zu den digitalen Angeboten ist nur nach Registrierung mit Benutzernamen und Passwort möglich. Der Zugang ist personenbezogen und auf einen Nutzer beschränkt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei einer Nutzung durch Dritte ist der SPIEGEL berechtigt, den Kunden für alle Folgen, auf Schadensersatz sowie auf Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Der SPIEGEL ist in diesem Fall zudem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Der SPIEGEL hat das Recht, die persönliche Nutzung von SPIEGEL+ und die vertragsgemäße Nutzung besonderer Angebote (z. B. das SPIEGEL+ Duo-Abo) technisch abzusichern. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die gleichzeitige oder auch zeitversetzte Nutzung auf eine bestimmte Anzahl von Endgeräten beschränkt wird (etwa ein Gerät gleichzeitig und / oder fünf Geräte generell). Der SPIEGEL hat auch das Recht, den Abruf regional zu beschränken (Geoblocking) und andere Technologien zur Absicherung der persönlichen Nutzung einzusetzen.

15. Datenschutz

Für die Nutzung unserer digitalen Angebote und Abonnements gelten stets die unter www.spiegel.de/datenschutz-spiegel abrufbaren Datenschutzbedingungen.

16. Besondere Bedingungen für besondere digitale Angebote und Abonnements

Folgende besondere Bedingungen gelten nur für die jeweils genannten besonderen Angebote:

a. Digital-Upgrade zum Heft

Der für das Digital-Upgrade zum Heft gewährte Rabatt setzt ein aktives und bezahltes Print-Abonnement des gleichen Titels voraus. Entfällt eine der Voraussetzungen oder wird das Print-Abo gekündigt, entfällt der Rabatt und das Digital-Upgrade läuft zum jeweils gültigen regulären Preis des nicht rabattierten Digital-Abonnements weiter.

b. Option »Werbefrei lesen« zum Digital-Abo

Der für die Option »Werbefrei lesen« gewährte Rabatt setzt ein aktives und bezahltes SPIEGEL+-Abonnement voraus. Entfällt eine der Voraussetzungen oder wird das SPIEGEL+-Abo gekündigt, entfällt der Rabatt und die Option »Werbefrei lesen« läuft zum jeweils gültigen regulären, nicht rabattierten Preis weiter.

c. SPIEGEL+ U30-Abo

Das SPIEGEL+ U30-Abo (»U30-Abo«) ist ein vergünstigtes kostenpflichtiges Abonnement für Nutzer, die noch keine 30 Jahre alt sind. Um das U30-Abo nutzen zu können, muss der Nutzer dem SPIEGEL bereits bei der Bestellung einen entsprechenden Altersnachweis auf dem vom SPIEGEL vorgegebenen Weg übermitteln. Der vergünstigte Zugang wird gewährt, solange die Voraussetzungen für das U30-Abo erfüllt werden. Andernfalls läuft das Abonnement zum jeweils gültigen regulären Preis weiter.

d. SPIEGEL+ Duo-Abo

Grundsätzliches

Das SPIEGEL+ Duo-Abo (»Duo-Abo«) ist ein kostenpflichtiges Abonnement für maximal zwei Nutzer. Für das Duo-Abo gelten die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, soweit nichts Spezielleres in diesen zusätzlichen Bedingungen geregelt ist.

Das Duo-Abo gewährt dem Hauptnutzer und einem (1) weiteren Nutzer über ein Unterkonto gleichzeitig Zugang zu den digitalen Inhalten von SPIEGEL+. Die Zahlung und Zahlungsbeitreibung zum SPIEGEL+ Duo-Abo erfolgt ausschließlich über den Abonnenten des Hauptkontos, die für zugebuchte Optionen (»Werbefrei lesen«) über den jeweiligen Nutzer. Wird das SPIEGEL+ Duo-Abo gekündigt, läuft die Option »Werbefrei lesen« zum jeweils gültigen regulären, nicht rabattierten Preis weiter.

Nutzungsbedingungen und Verifizierung

Um das Duo-Abo nutzen zu können, müssen der Hauptnutzer und der Inhaber des Unterkontos ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben. Bei der Aktivierung des Unterkontos für das Duo-Abo werden daher der Hauptnutzer und der Nutzer des Unterkontos um die Angabe ihrer Wohnadresse gebeten. Beide Nutzer können entsprechend Ziffer 6 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Zeit zu Zeit aufgefordert werden, die angegebene Hauptwohnsitzadresse erneut zu verifizieren.

Kündigung

Das Duo-Abo kann nach Maßgabe der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen vom Hauptnutzer gekündigt werden. Mit Kündigung des Hauptkontos werden automatisch das Hauptkonto und das zugehörige Unterkonto gekündigt, nicht aber die zugebuchten Optionen.

Das Unterkonto kann sowohl vom Inhaber des Haupt- als auch vom Inhaber des Unterkontos selbst gelöscht werden. In diesem Fall bleibt das Hauptkonto bestehen und läuft zum jeweils gültigen regulären Preis des Duo-Abo-Angebotes weiter. Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen kann in der Folge jederzeit ein neues Unterkonto eröffnet werden.

Stand: Dezember 2023

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.